Parlament - Düsseldorf:FDP will mehr Corona-Entscheidungen beim Landtag verankern

Corona
Henning Höne (FDP), Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Foto: Guido Kirchner/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Düsseldorf (dpa/lnw) - Der Landtag sollte aus Sicht der in Nordrhein-Westfalen mitregierenden FDP wieder stärker in Entscheidungen über das Corona-Krisenmanagement eingebunden werden. In der kommenden Woche werde die Landtagsfraktion über ein entsprechendes Positionspapier beraten, teilte eine Sprecherin am Freitag mit.

"Je länger die Pandemie unseren Alltag bestimmt, desto nötiger ist es, politische Abwägungsprozesse durch die Debatte im Parlament transparent zu machen", unterstrich der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Henning Höne. Dies könne mehr Akzeptanz für die Corona-Schutzmaßnahmen bringen.

In dem Positionspapier heißt es: "Es ist an der Zeit, vom Krisen- in den Gestaltungsmodus zu wechseln." Der Landtag habe das grundgesetzlich verankerte Recht, die Inhalte der Coronaschutzverordnung gesetzlich zu regeln. Dies wolle die FDP spätestens bei der anstehenden Evaluation des Pandemiegesetzes nutzen, ohne die Coronaschutzverordnung vollständig durch ein Gesetz zu ersetzen.

Landtagspräsident André Kuper (CDU) sieht bislang keinen akuten Handlungsbedarf. "Die nordrhein-westfälischen Abgeordneten nehmen die ihnen mögliche Verantwortung und Kontrollfunktion wahr", kommentierte er die Debatte über das Machtgefälle zwischen Legislative und Exekutive in der Pandemie. Zuletzt war immer mehr Kritik laut geworden, dass die Regierungen von Bund und Ländern die Entscheidungen an den Parlamenten vorbei träfen.

Die NRW-Regelungen seien aber anders, erklärte Kuper auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Mitte April habe der Landtag schließlich "in breitem Konsens" ein Pandemiegesetz verabschiedet. Es sieht außerordentliche Regierungsbefugnisse für den Fall einer katastrophalen Entwicklung vor.

Mit breiter Unterstützung von Rechtswissenschaftlern, Medizinern und vielen anderen Teilen der Gesellschaft hatte die Opposition aber an wichtigen Stellen einen Zustimmungsvorbehalt des Landtags durchgesetzt. Nicht die Regierung, sondern der Landtag stellt - mit zweimonatiger Befristung - fest, ob eine "epidemische Lage von landesweiter Tragweite" besteht, die außerordentliche staatliche Eingriffe rechtfertigt. Es gebe aber auch Grundrechtseingriffe, die auf Bundesrecht fußten, ergänzte Kuper.

Wie der Landtag mitteilte, hat sich das Parlament seit Beginn der Pandemie im Frühjahr bereits in mehreren Sondersitzungen, sechs Aktuellen Stunden, fünf Unterrichtungen der Landesregierung, mehr als 90 Tagesordnungspunkten und Hunderten Dokumenten mit dem Thema beschäftigt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: