Gesellschaft - Berlin:Keine Klagewelle wegen Antidiskriminierungsgesetz

Berlin
Dirk Behrendt, Justizsenator von Berlin, spricht bei einer Pressekonferenz. Foto: Jörg Carstensen/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Ein halbes Jahr nach Verabschiedung des bundesweit einmaligen Landesantidiskriminierungsgesetzes in Berlin sind bei Behörden 108 Bürgerbeschwerden auf Grundlage der neuen Regelung eingegangen. Dabei ging es um Sachverhalte, bei denen sich Menschen aus unterschiedlichsten Gründen von Behördenvertretern diskriminiert fühlten, wie Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Donnerstag mitteilte.

23 Beschwerden gingen demnach gegen die Polizei ein, acht gegen die Verkehrsbetriebe BVG und sechs gegen Bürgerämter. Andere Sachverhalte betrafen etwa Gerichte, Finanzämter, das Amt für Einwanderung, das Jobcenter, Standes- oder Jugendämter.

In 43 Fällen fühlten sich Menschen aufgrund ihrer Herkunft diskriminiert. 27 Mal war das aufgrund von Behinderungen der Fall, 18 Mal aufgrund von Erkrankungen und 12 Mal aufgrund des Geschlechts. Als Gründe für mutmaßliche Benachteiligungen nannten Bürger auch ihre sexuelle Identität, ihren sozialen Status oder ihr Alter.

Das Gesetz soll Menschen vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen, ihre Rechte stärken und Ansprüche auf Schadenersatz ermöglichen. Es sieht auch die Möglichkeit einer Verbandsklage vor, bei der Verbände stellvertretend für Betroffene vor Gericht ziehen.

Wer sich diskriminiert fühlt, kann sich an die betroffene Behörde wenden oder an eine neu geschaffene Ombudsstelle, die bei der Justizverwaltung angesiedelt ist. Dann wird der Vorwurf geprüft und zunächst nach Lösungen jenseits von Klagen gesucht. Betroffene werden aber auch bei Klagen unterstützt.

"Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz stärken und verteidigen wir die Toleranz, die Vielfalt und die Freiheit in unserer Stadt", sagte Behrendt. Denn diese Werte würden von vielen Seiten angegriffen, nicht zuletzt von Rechtsextremisten und Rechtspopulisten.

"Die Zahl der Anfragen macht deutlich: Es war wichtig, die rechtliche Stellung der von Diskriminierung Betroffenen zu stärken", so Behrendt. "Zugleich zeigen die Zahlen: All diejenigen, die Schreckensszenarien von Verfahrensfluten und Klagewellen prophezeit haben, lagen falsch." Kritiker hatten vor Inkrafttreten des Gesetzes eine Vielzahl von Beschwerden vorausgesagt und eingewandt, dieses stelle etwa Polizisten unter Pauschalverdacht und erschwere deren Arbeit.

CDU-Fraktionschef Burkard Dregger wiederholte diese Kritik am Donnerstag und nannte das Gesetz sowie die Ombudsstelle "überflüssig". Auch ohne Gesetz könne Fällen von Diskriminierung nachgegangen werden, wie die Vergangenheit gezeigt habe.

Vertreter mehrerer Sozialverbände stellten eine umfangreiche Informationsbroschüre zum Gesetz vor. Die Information möglichst vieler Menschen über ihre Möglichkeiten im Falle einer Diskriminierung sei ein ganz wesentlicher Punkt, unterstrichen sie.

Gerade Menschen mit Behinderung würden von Behörden häufig herablassend und anders als vermeintlich "normale" Bürger behandelt. "Etwa ein Fünftel unserer Beratungsfälle betrifft vermutete Diskriminierung", sagte die Vorsitzende der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin, Gerlinde Bendzuck, und nannte Beispiele.

Betroffene dürften etwa ihren Assistenzhund oder Begleitpersonen bei Besuchen in Ämtern nicht mitnehmen. Einer jungen Frau, die an chronischen Nervenkrankheiten leidet, sei eine Verlängerung ihres Studiums untersagt und geraten worden, dieses abzubrechen. Ein behindertes Kind sei nicht an der Wunschgrundschule der Familie aufgenommen worden.

"Zu diesen realen Fällen gibt es keine spektakulären Videos und keine Welle der öffentlichen Solidarität", sagte Bendzuck. "Das sind für Betroffene aber keine Bagatellen." Deshalb sei es gut, dass das neue Gesetz die Rechte dieser Menschen stärke.

Die Landesvorsitzende des Sozialverbandes Deutschland (SoVD), Ursula Engelen-Kefer, wies darauf hin, dass sich viele Betroffene mit Diskriminierungserfahrung scheuten, ihre Rechte geltend zu machen. Der SoVD behalte sich vor, für diese Menschen vom Verbandsklagerecht Gebrauch zu machen, wenn es keine andere Lösung gebe.

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