Doping:Fall Sun Yang: Bundesgericht lehnt Befangenheitsantrag ab

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Der chinesische Schwimmstar Sun Yang war zu einer achtjährigen Sperre verurteilt worden. Foto: Jean-Christophe Bott/KEYSTONE/dpa (Foto: dpa)

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Lausanne (dpa) - Das Schweizer Bundesgericht hat einen Befangenheitsantrag des chinesischen Schwimmstars Sun Yang gegen einen Richter des Internationalen Sportgerichtshofes Cas abgelehnt.

Über die Zulassung von Romano Subiotto für die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Sun müsse der Cas selbst entscheiden, befanden die Bundesrichter einem Bericht der Nachrichtenagentur AP zufolge.

Sun Yang war am 20. Februar vom Cas zu einer achtjährigen Sperre verurteilt worden, die das Karriereende des umstrittenen mehrmaligen Olympiasiegers und Weltmeisters bedeuten würde. Seine Anwälte erhoben Einspruch, das Schweizer Bundesgericht ließ die Revision des Schwimmers vor Weihnachten zu und hob das Cas-Urteil auf.

In dem Fall des 29 Jahre alten Chinesen geht es vor allem um eine mit einem Hammer zerstörte Dopingprobe aus dem Herbst 2018; das Umfeld des Schwimmers war direkt daran beteiligt. Der Weltverband Fina hatte dennoch zunächst auf eine Sperre verzichtet, worauf die Welt-Anti-Doping-Agentur Wada den Cas anrief.

Sun Yang hatte die Tat damit verteidigt, dass die Kontrolleure nicht ausreichend zu identifizieren gewesen seien. Zu der Maximalstrafe trug auch bei, dass der Chinese Wiederholungstäter ist. Bereits 2014 war er wegen Dopings für drei Monate gesperrt.

© dpa-infocom, dpa:201228-99-834577/2

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