Goslar:Staudinger lehnt Fahrrad-Helmpflicht vorerst ab

Ansgar Staudinger, Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstages, spricht. (Foto: Swen Pförtner/dpa/Archivbild)

Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Ansgar Staudinger, hat sich vorerst gegen eine Fahrrad-Helmpflicht ausgesprochen. Eine gesetzliche Verankerung...

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Goslar (dpa) - Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Ansgar Staudinger, hat sich vorerst gegen eine Fahrrad-Helmpflicht ausgesprochen. Eine gesetzliche Verankerung könnte dem Trend zum Radfahren entgegenwirken, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Wir erlauben jedem, sich selbst zu gefährden.“

Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es bräuchte triftige Gründe, damit der Staat da eingreifen dürfte, sagte Staudinger vor Beginn des Verkehrsgerichtstages in Goslar an diesem Donnerstag und Freitag. Ein Beispiel dafür sei die Einführung der Anschnallpflicht im Auto.

Ein solcher Eingriff müsste verhältnismäßig sein. Es gebe mildere Mittel als eine bußgeldbelegte Fahrrad-Helmpflicht - „zum Beispiel Infokampagnen von Verbänden und wohldurchdachte Werbeaktionen des Staates“. Die Kampagne des Bundesverkehrsministeriums, in der halbnackte Models einen Fahrradhelm trugen, sei indes ein „Rohrkrepierer“ gewesen, sagte Staudinger. „Man hat ja auch geschafft, dass auf Skipisten keiner einen Helm uncool findet.“

Pandemiebedingt fällt das Programm des traditionsreichen Deutschen Verkehrsgerichtstags in diesem Jahr kleiner aus. Zur offiziellen Eröffnung des Kongresses von Juristen und Verkehrsexperten am Freitagvormittag spricht neben Staudinger auch Niedersachsens Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU), den Plenarvortrag „Künstliche Intelligenz in Justiz und Mobilität“ hält Paul Nemitz, Chefberater der EU-Kommission in Brüssel.

© dpa-infocom, dpa:210128-99-200844/2

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