Kommunen - Halle (Saale):Durchsuchung wegen vorgezogener Impfung: Wiegand wehrt sich

Corona
Bernd Wiegand, Oberbürgermeister von Halle. Foto: Ronny Hartmann/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Halle (dpa/sa) - Die Staatsanwaltschaft Halle ermittelt gegen Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) wegen seiner vorgezogenen Corona-Impfung. Die Polizei durchsuchte am Montag mehrere Diensträume der Stadtverwaltung. Gegenstand sei ein Verfahren gegen Wiegand wegen des Verdachts der "veruntreuenden Unterschlagung" des Corona-Impfstoffs, teilte die Staatsanwaltschaft in Halle mit.

Er sei verdächtig, "unter Missachtung der in der Corona-Virus-Impfverordnung des Bundesministers für Gesundheit geregelten Impfreihenfolge" dafür gesorgt zu haben, dass er selbst und andere noch nicht berechtigte Personen geimpft wurden. Sowohl durch Presseberichte als auch Erklärungen Wiegands zum Sachverhalt sehe die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht erfüllt.

Wiegand schrieb in einer ersten Stellungnahme, die Durchsuchung sei unverhältnismäßig, und er werde sie umgehend prüfen lassen. "Die Vorwürfe weise ich zurück."

Er stehe "seit nunmehr zwei Wochen im Feuer der Debatte", hatte Wiegand erst am Sonntag mitgeteilt. "Das halte ich aus." Jedoch bleibe in seinen Augen die fachliche Auseinandersetzung mit der Frage aus, wie mit Impfstoffresten im ganzen Bundesgebiet zu verfahren sei. Sowohl die alte als auch die neue Impfverordnung hätten Ausnahmen im "atypischen Fall" zugelassen. So habe es in Einzelfällen durchaus die Möglichkeit gegeben, den Impfstoff an Menschen außerhalb der höchsten Priorität zu vergeben - beispielsweise, um ihn nicht wegwerfen zu müssen.

Das eingeleitete Verfahren kommt unerwartet. Nachdem Anfang Februar mehrere Anzeigen gegen Wiegand bei der Staatsanwaltschaft eingegangen waren, signalisierte die Behörde Zweifel daran, dass die vorzeitige Impfung strafrechtlich relevant sei. Eine moralische Bewertung der Vorgänge sei nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft, hieß es damals. Nun hätten unter anderem wahrheitswidrige Aussagen und Widersprüche in der Argumentation Wiegands zu einer Neubewertung geführt, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

In einem Presseschreiben wurde die Staatsanwaltschaft deutlich. Der Stadt Halle und damit Wiegand als deren Hauptverwaltungsbeamten sei der Impfstoff nur anvertraut worden. Der Impfstoff gehöre ihm nicht und unterliege den rechtlichen Vorgaben der Corona-Virus-Impfverordnung. Auch Impfreste dürften nur denjenigen Bevölkerungsteilen zugute kommen, die in der Gefahr stehen, einen besonders schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf einer Corona-Virus-Infektion zu erleiden, so die Staatsanwaltschaft. Die erfolgte Durchsuchung sei wahrscheinlich bundesweit die erste in "so einer Sache", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Neben strafrechtlichen drohen Wiegand in der Cause auch dienstrechtliche Konsequenzen. Erst Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein Disziplinarverfahren gegen das Stadtoberhaupt sowie zwei Landräte eingeleitet hatte. Außerdem wächst der politische Druck auf den Oberbürgermeister. Mehrere Fraktionen im Stadtrat streben seit Bekanntwerden der Impfung ein Abwahlverfahren gegen ihn an.

Halles Oberbürgermeister war nach eigenen Angaben im Januar zu Hause angerufen worden, da niemand anderes zu dem Zeitpunkt für eine spontane Impfung verfügbar gewesen sei. Wiegand hatte seine Impfung nicht sofort, sondern erst Anfang Februar öffentlich gemacht, ebenso die Impfung von Mitgliedern des Katastrophenschutzstabs und von Stadträten. Laut der von Bund und Land festgelegten Prioritätenliste der Dringlichkeit der Impfberechtigten wäre Wiegand noch nicht an der Reihe gewesen. Die Impfung des Oberbürgermeisters sorgte bundesweit für Aufsehen, in Halle für Kritik und Rücktrittsforderungen.

Für Wiegand ist das Ermittlungsverfahren nicht das erste in seiner Amtszeit. 2014 erhob die Staatsanwaltschaft Halle Anklage wegen Untreue: Wiegand sollte engste Mitarbeiter ohne Ausschreibung und in zu hohen Tarifgruppen eingestellt haben. In einem ersten Prozess wurde der OB vom Landgericht Halle freigesprochen. Dieses Urteil wurde auf Revision der Staatsanwaltschaft Halle vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und an die Wirtschaftsstrafkammer nach Magdeburg verwiesen. Das Landgericht Magdeburg sprach Wiegand schließlich 2017 von dem Vorwurf frei.

© dpa-infocom, dpa:210222-99-544823/5

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