Karlsruhe:Lebenslange Haft nach Göttinger Doppelmord rechtskräftig

Paragrafen-Symbole sind an Türgriffen am Eingang zum Landgericht angebracht. (Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild)

Die lebenslange Freiheitsstrafe nach dem Göttinger Doppelmord-Prozess ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen, wie der Bundesgerichtshof...

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Karlsruhe/Göttingen (dpa) - Die lebenslange Freiheitsstrafe nach dem Göttinger Doppelmord-Prozess ist rechtskräftig. Die Revision des Angeklagten wurde verworfen, wie der Bundesgerichtshof am Dienstag mitteilte. Eine Überprüfung habe keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Göttingen ergeben, heißt es in einem Beschluss aus Karlsruhe vom 23. Februar (6 StR 11/21).

In Göttingen war der 53-Jährige im August 2020 unter anderem wegen zweifachen Mordes verurteilt worden (Az.: 6 Ks 1/20). Der Deutsche hatte im September 2019 seine Ex-Freundin angezündet, sie mit mehr als 20 Messerstichen getötet und eine Arbeitskollegin der Frau ebenfalls erstochen. Die Göttinger Kammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidigung hatte zuvor auf Totschlag in besonders schwerem Fall und Totschlag plädiert.

© dpa-infocom, dpa:210302-99-652568/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: