Prozesse - Aschaffenburg:Zu weltoffen - Tötung im Namen der vermeintlichen Ehre?

Aschaffenburg
Der Angeklagte sitzt auf der Anklagebank und hält sich einen Briefumschlag vor das Gesicht. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa (Foto: dpa)

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Aschaffenburg (dpa) - Seit etwa zehn Jahren versinkt Syrien im Krieg. Eine Familie flieht aus dem stark umkämpften Land und landet schließlich in Bayern in der Nähe von Aschaffenburg. Die jugendliche Tochter lebt sich schnell ein, ist bei Facebook unterwegs, verliebt sich schließlich in einen Mann. Und sie schläft mit dem 23-Jährigen. "Deshalb fasste der Angeklagte (...) den Entschluss, seine Tochter, die mit einem solchen Handeln ihres Vaters nicht rechnete, zu töten, um sie für ihren Lebenswandel zu bestrafen und vermeintlich seine Ehre wiederherzustellen", sagt Oberstaatsanwalt Jürgen Bundschuh zu Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Landgericht Aschaffenburg.

Der Angeklagte ist der Vater der jungen Frau mit den dunklen, langen Haaren, die sich "nach ihrer Flucht aus Syrien den westlichen Lebensgewohnheiten zugewandt hatte". Das passte dem 46-Jährigen offensichtlich gar nicht, wie etliche Zeugen der Polizei sagen. Immer wieder soll der Syrer unter Verweis auf seinen früheren Kulturkreis die Hand gegen die Schülerin erhoben, sie gezüchtigt haben. Er wird sogar wegen Körperverletzung und Misshandlung der 16-Jährigen 2017 zu einer Haftstrafe verurteilt - tritt diese aber nie an.

Mehrmals soll der konservative Mann aus Aleppo seiner weltoffenen Tochter, deren wahres Alter nach Polizeiangaben womöglich 19 oder 20 war, mit dem Tod gedroht haben. Er liest ihre Nachrichten mit Freunden, nimmt ihr das Handy weg, wie ein Ermittler dem Gericht schildert. "Wir haben das Ganze ernst genommen. (...) Da gab es erhebliche Gewalt in der Familie." Die Schülerin soll sogar aus der Familie genommen werden, macht aber von sich aus einen Rückzieher.

"Ich hatte von Anfang an das Gefühl, dass es ein Tötungsdelikt ist", sagt der 44 Jahre alte Polizist über die Zeit, als das Mädchen Anfang Mai 2017 plötzlich nach der Berufsschule in Aschaffenburg verschwindet. Erst rund eineinhalb Jahre später hätten Spaziergänger die Leiche in einem nahen Wald gefunden. "Wie ein Stück Dreck entsorgt", in einem Betonschacht, der mit einer Stahlplatte abgedeckt war.

Die Ermittler glauben, dass der Angeklagte mindestens zwei Wochen vor der Tat den Entschluss fasste, die 16-Jährige zu töten. Zu den Vorwürfen will ihr oft empathielos wirkender Vater zu Prozessbeginn aber nichts sagen.

Die Anklage geht davon aus, dass der Syrer zusammen mit seinem 13-jährigen Sohn das Mädchen von der Berufsschule abgeholt und nach rund zwei Stunden Autofahrt in den Wald gefahren ist. Dort habe der sechsfache Vater seine völlig überraschte Tochter geschlagen und mit einem silbernen Klebeband gefesselt, sagt der Oberstaatsanwalt. Danach soll der 46-Jährige seinem strafunmündigen Sohn ein Messer gegeben und ihn aufgefordert haben, seine Halbschwester zu erstechen. Sollte er sich widersetzen, werde auch er sterben, soll der Vater zu dem Kind gesagt haben.

Der Sohn des Angeklagten präsentierte diese Version laut Polizei bei seiner Vernehmung - doch der 44 Jahre alte Ermittler zweifelt an den Aussagen. "Wir haben keine Blutspuren gefunden", sagte der Beamte. "Das Messer haben wir nicht aufgefunden." Bei der Obduktion der Leiche habe die Todesursache nicht festgestellt werden können. Er glaube dennoch an einen gewaltsamen Tod, aber "wir haben keine gesicherten Erkenntnisse, was passiert ist". Die Angaben des damals 13-Jährigen seien teils widerlegt worden oder ließen sich nicht nachvollziehen und mit Beweisen untermauern. Fraglich sei, ob er wirklich etwas mit dem Tod seiner Halbschwester zu tun habe.

In seiner Vernehmung hat sich der Junge nach Aussage des Kriminalhauptkommissars als Täter dargestellt. "Er hat sich präsentiert als derjenige, der die Tötung (...) vollendet hat im Auftrag des Vaters." Er habe selten einen Jungen dieses Alters erlebt, der so respektlos und so voll krimineller Energie gewesen sei wie dieser. Diebstähle, Einbrüche und Brandstiftungen sollen auf sein Konto gehen.

Doch der Junge ist zum Tatzeitpunkt jünger als 14 Jahre und gilt damit in Deutschland als schuldunfähig - sprich: Er kann für sein Handeln nicht strafrechtlich verurteilt werden.

Nach dem Tod seiner Halbschwester verschwindet er irgendwann, womöglich ist er in der Türkei. Dorthin war sein Vater geflohen, um den deutschen Ermittlern zu entgehen.

Denn der 46-Jährige soll gut einen Monat nach dem Verschwinden seiner Tochter ihren damaligen Freund mit einem Messer angegriffen haben. Daher legt die Staatsanwaltschaft dem Verdächtigen auch Mordversuch und gefährliche Körperverletzung zur Last. Danach soll er jahrelang in der Türkei gelebt haben, bis zu seiner Festnahme 2020.

© dpa-infocom, dpa:210303-99-674240/9

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