Prozesse - Schwerin:Zeugin sagt im AWO-Untreue-Prozess aus

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Eine Figur der Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Am Landgericht Schwerin ist am Donnerstag der Untreue-Prozess gegen zwei ehemalige Führungskräfte des Kreisverbandes Müritz der Arbeiterwohlfahrt (AWO) fortgesetzt worden. Als Zeugin sagte die frühere Finanzbuchhalterin des Verbandes aus, die 2016 mit ihrer Anzeige die Ermittlungen in Gang gesetzt hatte. Sie habe von der Höhe der Zahlungen an die Angeklagten gewusst, sagte die 53-Jährige vor Gericht, aber nicht, dass die Verträge offenbar rechtlich nicht sauber zustande gekommen seien.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem langjährigen Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Waren, Peter Olijnyk, und dem ehemaligen Kreisverbandsvorsitzenden Götz-Peter Lohmann besonders schwere Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue vor. Der heute 72-jährige Olijnyk und der 78-jährige ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Lohmann sollen sich zwischen 2005 und 2016 gegenseitig überhöhte Einkommen zulasten der AWO verschafft haben. Durch "sittenwidrige" Verträge sei der Sozialverband insgesamt um 1,23 Millionen Euro geschädigt worden, so die Staatsanwaltschaft.

In den von Lohmann für Olijnyk unterzeichneten Verträgen ging es um dessen Grundgehalt, um Tantiemen und eine Betriebsrente. Lohmann wiederum hatte als Diplom-Psychologe einen von Olijnyk unterschriebenen Anstellungsvertrag bei einer Tochtergesellschaft der AWO. Eine solche Anstellung war Ehrenamtlichen wie Lohmann laut Satzung eigentlich verboten.

Die frühere Finanzbuchhalterin berichtete, ihr sei auf Nachfragen stets von Olijnyk versichert worden, dass dessen Gehaltsverträge rechtlich geprüft und vom AWO-Vorstand genehmigt worden seien. Bei Fragen zu Lohmanns Vertrag habe Olijnyk einmal von einem "Gentleman's Agreement" gesprochen, weiteres Nachbohren sei nicht möglich gewesen. Erst als es 2016 um eine Vertragsverlängerung für Olijnyk ging, habe sie erfahren, dass der geschäftsführende AWO-Vorstand nichts von den Vertragsdetails wusste. Als der Vorstand nicht reagierte, habe sie den Fall im Mai 2016 schließlich zur Anzeige gebracht.

Die Angeklagten hatten zu Beginn des Prozesses die Vorwürfe größtenteils bestritten. Olijnyk wurde 2016 fristlos entlassen. Dagegen wehrte er sich erfolglos vor Gericht. Das Oberlandesgericht Rostock entschied 2019, dass er 390 000 Euro an überhöhtem Gehalt, Tantiemen und Betriebsrente zurückzahlen muss (Az 1U 36/16).

© dpa-infocom, dpa:210303-99-677163/3

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