Landtag - Landtag Magdeburg:Glücksspiel-Staatsvertrag passiert Sachsen-Anhalts Landtag

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Abgeordnete sitzen im Plenarsaal des Landtags von Sachsen-Anhalt. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalts Landtag hat dem neuen Glücksspiel-Staatsvertrag zugestimmt. Mit dem einheitlichen Glücksspielrecht sollen bisher verbotene Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele erlaubt, reguliert und kontrolliert werden. Nach der Ratifizierung durch alle 16 Landesparlamente soll der Staatsvertrag zum 1. Juli in Kraft treten. Im Landtag in Magdeburg votierten am Mittwochabend CDU, SPD und Grüne für den Staatsvertrag, die AfD stimmte dagegen, die Linke enthielt sich.

Der neue Glücksspiel-Staatsvertrag beinhaltet auch die zentrale Glücksspiel-Aufsichtsbehörde der Länder, die in Halle ihren Sitz haben soll. Die Anstalt soll 2023 ihre Arbeit aufnehmen. Zum Schutz gegen Spielsucht soll es ein monatliches Höchstlimit von 1000 Euro für jeden Spieler geben, die auch über mehrere Anbieter hinweg gelten, sowie zentrale Spielersperrdateien. Der AfD-Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt kritisierte, es sei noch nicht klar, wie das umgesetzt werden soll. Der SPD-Abgeordnete Rüdiger Erben kritisierte, dass jahrelang illegales Tun nun legalisiert werde. So wie im Online-Glücksspiel gebe es das sonst nirgends. Mehrere Abgeordnete wiesen auf die Spielsucht-Problematik hin.

Sachsen-Anhalt will zudem die Beratung für Spielsüchtige aufstocken. Dafür sollen eine Landeskoordinierungsstelle Glücksspielsucht und regionalen Schwerpunktberatungsstellen in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau, Halberstadt und Stendal eingerichtet werden.

Der Vorstandssprecher des Dachverbands Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW), Georg Stecker, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Der neue Glücksspielstaatsvertrag läutet eine Zeitenwende bei der Glücksspielregulierung ein. Wir begrüßen vor allem, dass bei der Regulierung des gewerblichen Automatenspiels erstmals Qualitätskriterien zur Anwendung kommen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder bei der Umsetzung des Staatsvertrages tatsächlich auf die Qualität von Spielhallen setzen und die Chance nutzen, die Spreu vom Weizen zu trennen."

© dpa-infocom, dpa:210421-99-299316/2

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