Kabinett - München:Lockerungen für Biergärten, Tourismus, Schulen

Bayern
Markus Söder (CSU) trinkt aus einer Tasse. Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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München (dpa/lby) - Nach teils monatelanger Zwangspause heißt es in Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen am kommenden Montag (10. Mai): Biergärten auf, Kinos auf, Theater auf - wenn auch unter Auflagen. Pünktlich zu den Pfingstferien soll auch der Tourismus wieder langsam anlaufen. Zudem dürfen schon am Montag in weiten Teilen Bayerns die Grundschulen wieder für alle aufsperren, lediglich für weiterführende Schulen bleibt es zunächst bei strikteren Grenzwerten. Und: Vollständige Geimpfte und Genesene werden schon ab Donnerstag von vielen Corona-Beschränkungen befreit. Dies und mehr hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Ein Überblick über zentrale Punkte:

BIERGÄRTEN: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf bereits ab kommenden Montag (10. Mai) die Außengastronomie wieder öffnen, allen voran die Biergärten. Eine Einschränkung aber: Um 22.00 Uhr muss Schluss sein. Stabile Corona-Zahlen heißt nach Worten von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), dass es etwa für einen Wochen-Zeitraum keine großen Ausschläge bei der Sieben-Tage-Inzidenz geben dürfe und die Tendenz eher fallend sein müsse. Formal muss das Ministerium den regionalen Öffnungen jeweils zustimmen - es ist laut Kabinettsbeschluss allerdings "gebeten, das hierfür nötige Einvernehmen zu erteilen". Bei regionalen Inzidenz-Werten zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche soll unter anderem eine Corona-Testpflicht gelten, unter 50 soll diese dann entfallen.

THEATER UND KINOS: Unter denselben Bedingungen und Voraussetzungen dürfen am Montag auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen - wenn die Corona-Zahlen in der jeweiligen Region stabil sind.

SPORT: In Regionen mit stabilen Corona-Zahlen unter 100 ist ab Montag auch kontaktfreier Sport in Gebäuden sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wieder erlaubt - ebenfalls verbunden mit einer Testpflicht, die bei einer Inzidenz unter 50 wieder entfallen soll.

TOURISMUS: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 werden ab Freitag, 21. Mai, wieder touristische Angebote zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze. Die konkreten Auflagen für inzidenzabhängige Öffnungen, wie Testpflichten und Hygienekonzepte, sollen bis zur kommenden Woche von den Ministerien erarbeitet werden. Ein Kernpunkt ist auch: Sollten die Corona-Zahlen regional wieder steigen, müssten die Öffnungen auch wieder zurückgenommen werden. Öffnungsmöglichkeiten soll es unter diesen Bedingungen auch für "spezielle touristische Infrastrukturen" geben. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nannte dabei als denkbare Beispiele "Freizeiteinrichtungen von der Seilbahn bis zum Reisebus".

SCHULEN: An den weiterführenden Schulen bleibt es bis zu den Pfingstferien beim bisherigen strikteren Grenzwert 100 für Distanzunterricht. Lediglich Grundschulen dürfen ab nächsten Montag (10. Mai) bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunterricht in allen Klassen anbieten. Gleiches gilt für die 5. und 6. Klasse an Förderschulen. Erst nach den Pfingstferien - also ab dem 7. Juni - soll dann auch an weiterführenden Schulen der Grenzwert 165 gelten, wie in der Bundes-Notbremse vorgesehen. Ausnahmen gelten weiterhin unter anderem für Abschlussklassen und Viertklässler, die auch bei höheren Corona-Zahlen weiterhin überall Wechselunterricht haben.

BILDUNGSMONITORING: Das Kultusministerium soll dem Kabinett in Kürze berichten, wie es um den Lernstand der Schülerinnen und Schüler angesichts der langen Corona-Einschränkungen bestellt ist und wie die Unterstützungsangebote und der weitere Zeitplan nun aussehen.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: Bayern bleibt bis zum Ende der Pfingstferien am 6. Juni bei seiner im Länder-Vergleich strikteren nächtlichen Ausgangssperre - damit bleibt in Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Joggen und Spazierengehen zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht verboten. Erst ab 7. Juni sollen dann die Ausnahmen gelten, wie sie in der Bundes-Notbremse vorgesehen sind.

GEIMPFTE UND GENESENE: Bereits von diesem Donnerstag an wird Bayern vollständig Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleichstellen. Das bedeutet: Test- und Quarantänepflichten entfallen, die nächtliche Ausgangssperre in Hotspots gilt für vollständig Geimpfte nicht mehr, und bei regionalen Kontaktbeschränkungen gilt dann: Bei der Zahl der maximal erlaubten Kontakte zählen vollständig Geimpfte nicht mit. Bayern setzt damit bundesweit geplante Regelungen etwas früher um. Auflagen etwa beim Besuch von Alten- und Pflegeheimen gelten aber weiterhin für alle, ebenso wie Maskenpflicht und Hygieneregeln.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: In Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenzen unter 100 können ab Montag (10. Mai) alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen wieder starten - unter den Bedingungen, wie sie für Friseure und Fußpfleger gelten (etwa FFP2-Maskenpflicht).

HUNDESCHULEN: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165 können ab kommenden Montag auch Hundeschulen wieder öffnen.

MUSIKGRUPPEN: Musikensembles, Amateurtheater und ähnliches sollen in Kürze in Regionen mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 wieder starten dürfen. Ein Datum dafür gibt es aber noch nicht. Wissenschafts- und Gesundheitsressort sollen ein Konzept vorlegen.

CORONA-VERORDNUNG: Die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird mit diesen Änderungen nun bis einschließlich 6. Juni verlängert.

CORONA-ZAHLEN: In Bayern liegen aktuell (Stand Dienstag) nach Angaben des Robert Koch-Instituts 19 Regionen unterhalb einer Inzidenz von 100, 38 im Bereich zwischen 100 und 150 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Es folgen 10 weitere Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte unter 165. Die restlichen 29 liegen oberhalb von 165 - wobei sich 19 sogar noch über einer Inzidenz von 200 befinden. In Bayern gibt es 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte.

© dpa-infocom, dpa:210504-99-462044/7

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