Extremismus - München:Elf Gefährder aus Bayern ausgewiesen: Tendenz sinkend

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Bayern hat in den vergangenen dreieinhalb Jahren insgesamt elf Menschen ausgewiesen, die als sogenannte Gefährder gelten. Einer von ihnen kam nach erfolgter Abschiebung allerdings zurück, wie das Innenministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München sagte.

Was die elf aus Bayern ausgewiesenen Menschen aus Sicht der Behörden konkret zu Gefährdern machte, teilte das Ministerium nicht mit. Nur so viel: "Mehrere der ausgewiesenen Gefährder haben Bezüge zur islamistischen Szene."

Als Gefährder bezeichnet die Polizei Menschen, denen sie eine politisch motivierte Straftat von erheblicher Bedeutung zutraut - etwa einen Terroranschlag.

Unter den elf Ausgewiesenen waren vier türkische, drei syrische und zwei iranische Staatsbürger sowie ein Russe und ein Staatsangehöriger Bosnien und Herzegowinas. Durch die Ausweisung erlischt das bestehende Aufenthaltsrecht. In einem weiteren Schritt wird geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen.

Grundlage kann unter anderem der als "Gefährder-Paragraf" bekannt gewordene Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes sein, in dem es heißt: "Die oberste Landesbehörde kann gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen."

Wie Bayern bei der Anwendung dieses Paragrafen im Ländervergleich aussieht, konnte der Ministeriumssprecher nicht sagen - allerdings sei "anerkannt, dass Bayern auch im Bereich aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen gegen "Gefährder" bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt und dieses Engagement auf hohem Niveau fortführt".

Die Zahl der ausgewiesenen Gefährder ging allerdings in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurück. Waren es 2018 noch sieben, sank die Zahl im Jahr darauf auf drei und 2020 auf einen. In diesem Jahr wurde (Stand Mai) den Ministeriumsangaben zufolge noch niemand als Gefährder ausgewiesen.

Der wieder eingereiste Gefährder wurde nach Ministeriumsangaben "mittlerweile erneut ausgewiesen und in der Folge auch abgeschoben".

© dpa-infocom, dpa:210612-99-961635/2

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: