Kriminalität:Prozess um den Tod eines 13-Jährigen bei Ruderunfall

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Vor sechs Jahren kam ein 13-Jähriger beim Rudertraining auf dem Starnberger See ums Leben. Foto: Angelika Warmuth/dpa (Foto: dpa)

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Starnberg (dpa) - Sechs Jahre nach dem Tod eines 13-Jährigen beim Rudertraining auf dem Starnberger See müssen sich die damaligen Betreuer des Jungen heute vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung durch Unterlassen.

Die beiden Leiter hatten an jenem Apriltag 2015 mit 20 Kindern ein Training absolviert. Die Wetterverhältnisse waren Gutachten zufolge mit viel Wind und Wellen schwierig. Der 13-Jährige übte ohne Schwimmweste oder Neoprenanzug allein in einem Boot, zunächst in der Nähe des Stegs. Abseits der Gruppe ertrank er unbemerkt im acht Grad kalten Wasser.

Das Fehlen des Jungen wurde erst bemerkt, als der Vater ihn am Abend nach dem Training abholen wollte. Tage später wurde die Leiche des Kindes gefunden, fast einen halben Kilometer vom Ufer entfernt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Junge den ihm zugewiesenen Bereich verließ und mehr als einen Kilometer nach Süden fuhr. Der unerfahrene Ruderer habe es dann nicht geschafft, gegen den Wind zurückzurudern und sich entschlossen, zum 400 Meter entfernten Ufer zu schwimmen. Im nur acht Grad kalten Wasser sei er aber ausgekühlt, bewusstlos geworden und ertrunken.

Den Trainern wirft die Staatsanwaltschaft vor, dass sie ihn während des Trainings nicht ständig beobachtet hätten. Vielmehr seien sie mit einem Motorboot zu anderen Booten der Jugendtrainingsgruppe an einer anderen Stelle des Sees gefahren - außer Sichtweite des 13-Jährigen. Dabei hätten die beiden nach Einschätzung der Ankläger damit rechnen müssen, dass der Junge Hilfe brauchen und in Lebensgefahr geraten könnte.

Die Eltern des toten Jungen haben jahrelang für einen Strafprozess gekämpft. Die Staatsanwaltschaft hatte die Sache ursprünglich zum Landgericht München II angeklagt - das aber ans Amtsgericht verwies. Am 17. März 2020, hatte eine Amtsrichterin dann das Verfahren gegen die beiden Betreuer gegen Geldauflagen von 50.000 Euro und 12.000 Euro zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft München II und die Nebenklage legten allerdings Beschwerde ein. Das Landgericht München II als zuständige Beschwerdekammer hob daraufhin den Beschluss des Amtsgerichts zur Einstellung des Verfahrens auf und verfügte, dass die Akten wieder nach Starnberg übersandt werden. Damit lag der Ball wieder beim Amtsgericht, das sich nun erneut mit dem Tod des Jungen befasst.

© dpa-infocom, dpa:210621-99-75677/4

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