Mainz:Haushaltsvergaberecht für geschädigte Kommunen ausgesetzt

Anwohner laufen in der Innenstadt von Ahrweiler durch Unrat und aufgetürmte Einrichtungsgegenstände aus den zerstörten Häusern und Wohnungen. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Für die von Hochwasserschäden betroffenen Kommunen hat die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt das Haushaltsvergaberecht zunächst bis zum...

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Mainz (dpa/lrs) - Für die von Hochwasserschäden betroffenen Kommunen hat die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt das Haushaltsvergaberecht zunächst bis zum Jahresende ausgesetzt. Dies bedeute, dass öffentliche Aufträge schneller und unbürokratischer vergeben werden könnten, teilte am Montag das Wirtschaftsministerium in Mainz mit. „Damit leisten wir einen Beitrag zur schnellen Beseitigung der Schäden und einem zügigen Wiederaufbau“, sagte die FDP-Politikerin. Das Land und die Kommunen stünden bei dem Wiederaufbau „vor einer Herkulesaufgabe“.

Mit den Erleichterungen im Vergaberecht könnten viele Aufträge, die zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur notwendig seien, schnell und unbürokratisch vergeben werden, betonte das Ministerium. Für Beschaffungen, die der Bewältigung der unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Flutkatastrophe dienten, sei das Haushaltsvergaberecht zunächst bis Ende 2021 ausgesetzt. Damit seien keine förmlichen Vergabeverfahren nötig, hieß es.

Die Regelung gilt für die Landkreise Ahrweiler, Mayen-Koblenz, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Vulkaneifel und die kreisfreie Stadt Trier.

© dpa-infocom, dpa:210719-99-439823/2

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