Soziales - Schwerin:Kinderfreizeitbonus auch für Wohngeldempfänger: Antrag nötig

Deutschland
Eine Frau hält Geldscheine und Münzen in der Hand. Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Der Corona-Kinderfreizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen in Höhe von einmalig 100 Euro im August steht auch Wohngeldempfängern zu. Darauf wies Bauminister Christian Pegel (SPD) am Donnerstag in Schwerin hin. Allerdings müsse der Zuschuss aus dem Bundesprogramm "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" bei der Familienkasse beantragt werden. Der Zuschuss soll es Minderjährigen ermöglichen, Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrzunehmen.

Automatisch erhalten die Einmalzahlung Empfänger von Hartz IV oder Kinderzuschlag. "Der Bund hat die Auszahlung dieses Bonus' an die Familienkassen der Arbeitsagenturen übertragen. Diese haben aber nur die Daten der Kinderzuschlagsempfänger", erklärte Pegel. "Familien, die also etwa über die kommunalen Wohngeldbehörden Leistungen erhalten, nicht aber den Kinderzuschlag, sind bei den Familienkassen nicht registriert und müssen daher aktiv ihren Anspruch dort anmelden."

Das treffe auch auf Bezieher von Sozialhilfe zu, die keinen Kinderzuschlag bekommen, ergänzte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD). Ende 2020 bezogen 22.560 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld, darunter rund 7400 Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren.

© dpa-infocom, dpa:210722-99-476126/3

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