Verkehr - Kiel:BUND fordert Reform der Verkehrsplanung: A20 und A21

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Ein Banner mit der Aufschrift "A20 Nicht mit uns!" . Foto: Sina Schuldt/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Berlin/Kiel (dpa) - Der Umweltverband BUND will Druck machen für eine grundlegende Reform der Verkehrsplanung in Deutschland. Dies sei ein "Lackmustest" für die künftige Klima- und Verkehrspolitik, sagte BUND-Verkehrsexperte Werner Reh am Donnerstag. Geschäftsführerin Antje von Broock betonte, ein Festhalten am alten Straßenbauprogramm verhindere die Einhaltung der Ziele des Klimaschutzes im Verkehr und der Biodiversität. Für den BUND sei dies ein Gradmesser für ein Mitregieren der Grünen.

Ein Rechtsgutachten im Auftrag des BUND zeige, dass der Bundesverkehrswegeplan verfassungswidrig sei und EU-rechtliche Vorgaben nicht einhalte. Vor diesem Hintergrund forderte der BUND-Landesverband die Regierung in Kiel auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Autobahnprojekte im Land neu zu bewerten. Namentlich nannte der Verband die A20, deren Weiterbau seit Jahren infolge Klagen auf Eis liegt, und die Südspange Kiel für den Anschluss der A21.

Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führten, seien mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar und müssten von der neuen Bundesregierung sofort gestoppt werden, verlangte von Broock. Der BUND plane aber keinen Gang vors Bundesverfassungsgericht, sagte sie mit Blick auf die lange Dauer von Verfahren. "Wir müssen nun Tempo machen."

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das wichtigste Instrument der Verkehrsinfrastrukturplanung des Bundes. Er benennt Aus- und Neubauprojekte von Straße, Schienenwegen und Wasserstraßen.

Die Verfasserin des Rechtsgutachtens, die Rechtsanwältin Franziska Heß, sagte, der Bundesverkehrswegeplan sei weder mit dem Ziel der Klimaneutralität noch mit Artikel 20a des Grundgesetzes vereinbar. Dieser besagt, dass der Staat auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere schützt. Der Verkehrswegeplan berücksichtige obendrein nicht die Ziele des Pariser Klimaabkommens.

© dpa-infocom, dpa:211007-99-515725/2

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