Kriminalität - Mönchengladbach:Mordversuch im Regionalexpress: Acht Jahre Haft

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Gerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Mönchengladbach (dpa/lnw) - Im Prozess um eine lebensgefährliche Messerattacke in einem Regionalexpress hat das Landgericht Mönchengladbach den Angreifer am Donnerstag wegen versuchten Mordes verurteilt. Die Richter verhängten gegen den 25-jährigen Polen eine Haftstrafe von acht Jahren.

"Es hätte jeden treffen können", betonte der Vorsitzende Richter. Die Strafkammer wertet die Tat als heimtückisch. Der Angeklagte habe völlig unerwartet auf den Jugendlichen eingestochen. Das Opfer habe keine Chance gehabt, sich zu wehren. Die Tat ereignete sich kurz vor Mitternacht am 12. März, Überwachungskameras im Zug zeichneten sie auf.

Der drogenkranke Angeklagte hatte den Angriff zwar pauschal über seinen Verteidiger eingeräumt, aber keine weiteren Angaben gemacht. Hinweise auf eine schwere psychische Störung hatte eine Gutachterin nicht gefunden und den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft.

Das Gericht fasste zusammen: Der 25-Jährige habe vor der Tat bei einer Fahrkartenkontrolle in dem Zug, als er ohne Fahrschein erwischt wurde, den Schaffnern höflich seine Personalien genannt. Als planvolles Handeln wurde gewertet, dass der Pole anschließend ruhig durch den Zug ging, die Sitzreihe mit dem Schüler passierte, sich dann umdrehte und unvermittelt auf den 16-Jährigen einstach und ihn lebensgefährlich verletzte. Nach der Tat hatte der Angreifer das Messer in einen Sitz gerammt und sich beim nächsten Halt am Bahnhof Rommerskirchen widerstandlos festnehmen lassen.

Das Gericht sprach dem Opfer über 30.000 Euro Schmerzensgeld zu. Das Urteil ist rechtskräftig. Verteidigung und Anklage akzeptierten die verhängte Strafe.

© dpa-infocom, dpa:211013-99-585463/3

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