Strafvollzug - Düsseldorf:Transsexuelle Häftlinge: NRW plant keine Gesetzesänderung

Deutschland
Eine Mauer und ein Drahtzaun eines Gefängnisses. Foto: Markus Scholz/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die nordrhein-westfälische Landesregierung sieht zurzeit keine Notwendigkeit, das Strafvollzugsgesetz für trans- oder intergeschlechtliche Häftlinge anzupassen. Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte im September eine Novelle der Justizvollzugsgesetze beschlossen, die auch dieses Thema betrifft: Künftig kann im Einzelfall zum Beispiel ein transgeschlechtlicher Mann auch in einem Frauengefängnis untergebracht werden.

In NRW wird laut Justizministerium sowohl über die "Unterbringungsform als auch über die sonstige vollzugliche Behandlung" im Einzelfall entschieden. "Gesetzliche Änderungen sind aktuell - auch mit Blick auf die geringe Anzahl inhaftierter Menschen dieser Personengruppe - nicht geplant", so ein Sprecher. Wie viele trans- oder intergeschlechtliche Häftlinge es konkret gibt, konnte das Ministerium zunächst nicht sagen.

Tatsächlich gibt es nach Angaben der Landesregierung immer wieder Fortbildungen in den Justizvollzugsanstalten in Bezug auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche oder queere Menschen. Zuletzt habe man im September eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung zum Thema "Transgender im Vollzug" durchgeführt, teilte das Justizministerium mit.

© dpa-infocom, dpa:211014-99-589381/2

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