Gesundheit - Erfurt:Ramelow: Können Behandlung Ungeimpfter nicht garantieren

Corona
Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke). Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Erfurt (dpa/th) - Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) geht davon aus, dass ungeimpfte Corona-Patienten bald nicht mehr in Thüringer Krankenhäusern behandelt werden könnten. In den nächsten Tagen werde man in die Situation kommen, dass es nicht mehr genug Intensivbetten gibt. "Wir haben eine Pandemie der Ungeimpften. Und wir werden niemanden mehr garantieren können, der ungeimpft ins Krankenhaus kommt, dass er überhaupt noch in Thüringen behandelt wird", sagte er am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Jeder Mensch, der Hilfe brauche, werde Hilfe bekommen - aber es gebe dann keine Garantie mehr, dass die Patienten in ihrem Heimatbundesland gepflegt würden.

In Thüringen steigen die Corona-Zahlen seit Tagen rasant an. Am Freitag lag die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert Koch-Institut bei 386,9, nach 357,4 am Vortag und 338,2 am Mittwoch. Laut Divi-Intensivregister waren am Freitag landesweit noch 83 Intensivbetten frei, davon 30 für Corona-Patienten. Bis auf den Landkreis Nordhausen waren am Freitag alle Thüringer Kommunen in der höchsten Warnstufe drei des Frühwarnsystems. Mehrere Landkreise und Städte verschärften ihre Corona-Regeln.

Zugleich kommen viele Kommunen mit der Kontaktnachverfolgung nicht mehr hinterher. In mehreren Landkreisen komme es zu Verzögerungen von zwei bis drei Tagen, in Einzelfällen auch mehr, hieß es am Freitag vom Gesundheitsministerium. Die Landratsämter im Ilm-Kreis, Schmalkalden-Meiningen und im Saale-Holzland-Kreis hätten bereits mitgeteilt, dass die Kontaktverfolgung nicht mehr sichergestellt werden kann. Das Ministerium kündigte an, den Kommunen Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben. Außerdem gebe es personelle Unterstützungsmöglichkeiten. Auch die Bundeswehr ist im Einsatz.

Eine landesweite Verschärfung der Corona-Vorgaben ist hingegen laut einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums noch nicht konkret vorgesehen. Man sei weiter mit den Kommunen in Kontakt, hieß es. Einige Landkreise und Städte hatten die eigentlich vom Ministerium vorgegebenen 2G- oder 3G-Plus-Regel für Gastronomie oder Veranstaltungen in ihren Verordnungen nicht umgesetzt. Das Ministerium könnte sie jedoch dazu verpflichten, wenn die Situation nicht besser wird. Bei 2G gibt es nur Zutritt für Geimpfte und Genesene, bei 3G-Plus auch für Menschen mit PCR-Test.

Ramelow forderte einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen, auf dessen Basis weiterhin landesweite Maßnahmen ergriffen werden können. Wenn der Bundesrahmen am 25. November entfalle und man am 26. nicht in der Lage sei, eine Landesverordnung aufzusetzen, dann könne man diskutieren, wie man wolle, sagte er weiter. "Wir reden von einem Bundesgesetz und dieses Bundesgesetz muss angepasst werden." Zum 25. November soll die bundesweite "epidemische Lage von nationaler Tragweite" auslaufen, die als Rechtsgrundlage für Verordnungen auf Landesebene gilt.

Laut der Sprecherin des Gesundheitsministeriums gibt es bereits einen Vorschlag des Bundes für die Zeit danach, den es nun zu prüfen gilt. So könnten unter anderem geringere Eingriffe wie etwa Maskenpflicht, Abstandsregeln oder 2G- oder 3G-Regelungen weiter durchgesetzt werden. Flächendeckende Schließungen seien hingegen nicht mehr vorgesehen.

© dpa-infocom, dpa:211105-99-880343/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: