Prozesse - Frankfurt am Main:Messerangriffe auf Passanten: Psychisch kranker vor Gericht

Deutschland
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach einer Serie von Messerangriffen im Frankfurter Bahnhofsviertel mit einem Toten und drei Verletzten soll der mutmaßliche Täter in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Die Staatsanwaltschaft stellte am Donnerstag zum Auftakt des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt einen entsprechenden Antrag. Sie geht von Mord aus Heimtücke aus. Der mutmaßliche Täter gilt aber als schizophren und deshalb schuldunfähig.

Der 43-jährige polnische Staatsangehörige hatte im Januar offenbar wahllos auf mehrere Menschen eingestochen, die im Bahnhofsviertel unterwegs waren. Ein 78 Jahre alter Passant erlitt so schwere Verletzungen, dass er zwei Wochen später im Krankenhaus daran starb.

Der Anklage zufolge attackierte der Mann zunächst einen Obdachlosen, dem ein anderer Passant mit Reizgas zu Hilfe kam und den Angreifer so vertrieb. Kurz darauf stach er dem 78-Jährigen in den Bauch. Ein drittes Opfer verletzte er vor einem Hotel mit dem Messer schwer.

Eine vierte Tat hatte den Ermittlungen zufolge nur deshalb keine tödlichen Folgen, weil ein Rettungssanitäter dem schwer verletzten Fußgänger zügig helfen konnte. Anschließend wurde der Täter - noch mit dem Messer in der Hand - festgenommen und am Tag darauf vorläufig in eine psychiatrische Klinik für Straftäter eingewiesen. Die Tat hatte im Januar einen Großeinsatz von Polizei und Rettungskräften ausgelöst.

Die Anklagevertreterin erklärte, wegen seiner psychischen Erkrankung sei der Beschuldigte zu der Erkenntnis gekommen, Menschen töten zu müssen, um in Untersuchungshaft eingewiesen zu werden. Am ersten Verhandlungstag wurde lediglich die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft verlesen, weil die psychiatrische Sachverständige verhindert war. Die Schwurgerichtskammer hat drei Fortsetzungstermine anberaumt und will den Prozess bereits im Dezember abschließen.

© dpa-infocom, dpa:211125-99-142561/2

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