Regierung - Hannover:Verzeichnis herrenloser Konten soll Suche erleichtern

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Hannover (dpa/lni) - Die niedersächsische Landesregierung hat eine weitere Bundesratsinitiative für ein Verzeichnis herrenloser Konten beschlossen. Ziel sei es, dass Erben erleichtert Auskünfte über mögliche Konten und Depots von Verstorbenen erhalten, teilte die Staatskanzlei in Hannover nach der Kabinettssitzung am Dienstag mit. "Es sind sich alle Bundesländer einig, dass dringender Handlungsbedarf besteht", sagte Finanzminister Reinhold Hilbers. Bei den Kreditinstituten sammele sich Geldvermögen, das den rechtmäßigen Erben vorenthalten bleibe. "Wir brauchen eine allgemein zugängliche Informationsquelle über Vermögensanlagen, wenn in angemessener Zeit kein Erbe Anspruch darauf erhoben hat", sagte der CDU-Politiker.

Nach Angaben der Landesregierung wird aufgrund der rasant fortschreitenden Digitalisierung im Bankengewerbe die Problematik noch verschärft. Von den rund 108 Millionen Girokonten wurden demnach bereits im Jahr 2019 rund 70 Prozent online geführt. Hinterlasse ein Verstorbener keine Hinweise auf ihm gehörende Online-Konten, so sei es für Erben wegen des Bankgeheimnisses schwer, von ihrer Existenz zu erfahren.

Niedersachsen hatte bereits 2020 eine erste Gesetzesinitiative zu herrenlosen Konten gestartet. Daraufhin wurde unter Federführung des Landes der jetzt vorliegende Gesetzesantrag erarbeitet.

Der Gesamtumfang des Geldvermögens bei den Kreditinstituten auf unbewegten oder auch herrenlosen Konten lasse sich mangels ausreichender Datenbasis nur schwer abschätzen, teilte die Staatskanzlei in Hannover weiter mit. Das Finanzministerium in Nordrhein-Westfalen gehe von bundesweit bis zu zwei Milliarden Euro aus. Der Verband Deutscher Erbenermittler schätze das bundesweite Volumen sogar auf bis zu neun Milliarden Euro.

© dpa-infocom, dpa:220118-99-758551/2

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