Gesundheit - Hannover:Verfahren gegen Verkürzung des Genesenenstatus erfolgreich

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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Hannover (dpa/lni) - Ein Eilverfahren gegen die Verkürzung des Genesenenstatus ist vor dem Verwaltungsgericht Hannover erfolgreich gewesen. Das Gericht gab dem Antrag eines Mannes auf einstweiligen Rechtsschutz statt, der gegen die Verkürzung seines Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Instituts (RKI) geklagt hatte, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Der Mann, der im November positiv auf Covid-19 getestet wurde, hatte zunächst eine bis Mai 2022 befristete Genesenenbescheinigung ausgestellt bekommen. Nachdem das RKI die verkürzte Dauer des Genesenenstatus bekanntgegeben hatte, klagte der Mann auch per Eilantrag dagegen.

Die Kammer gab seinem Antrag statt und stellte fest, dass der Betroffene weiterhin für sechs Monate als genesen gilt. Dies sei vor allem darin begründet, dass die Änderung vom Januar formell verfassungswidrig sei. Für die Delegation der grundsätzlichen Festlegung darüber an das RKI fehle es an einer Rechtsgrundlage. Zudem sei der Verweis auf eine sich ständig ändernde Internetseite des RKI intransparent und zu unbestimmt. Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegung des Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden soll.

Zuvor hatten bereits diverse andere Verwaltungsgerichte unter anderem in Osnabrück und Hamburg ähnlich entschieden. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte in einer Entscheidung zur Impfpflicht für Personal in Kliniken und Pflegeheimen kürzlich Zweifel mit Blick darauf erkennen lassen, solche Entscheidungen einem Bundesinstitut zu überlassen.

Das Institut hatte den Genesenenstatus per Hinweis auf seiner Homepage zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt - allerdings nur für Ungeimpfte, wie es später präzisierte. Unmut löste aus, dass diese Änderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb.

© dpa-infocom, dpa:220223-99-256906/3

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