Kriminalität - Trier:Haftstrafen im "DarkMarket"-Prozess

Deutschland
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Trier (dpa/lrs) - Ein Ehepaar soll die illegale Online-Plattform "DarkMarket" betrieben haben und ist vom Landgericht Trier zu Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden hätten sich unter anderem der Beihilfe an rund 1500 Drogendelikten schuldig gemacht, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Angeklagte sei zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden, zudem sei für den von Betäubungsmitteln abhängigen Mann ein Entzug angeordnet worden. Seine Frau muss demnach für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagten sollen die Administratoren der illegalen Plattform "DarkMarket" gewesen sein. Das Paar war im Januar 2021 kurz nach der Einreise aus Dänemark in Deutschland festgenommen worden. Dabei führten die beiden knapp 1400 Tabletten des Opioids Oxycodon ein. Die Anklage wurde in Trier erhoben, weil in dessen Bezirk in der Eifel einer der maßgeblichen Verkäufer von "DarkMarket" gewohnt haben soll.

Es gibt eine Verbindung zum sogenannten Cyberbunker, der bis 2019 als unterirdisches illegales Rechenzentrum in einem alten Bunker in Traben-Trarbach an der Mosel untergebracht war. Die Daten von "DarkMarket" wurden auf den dortigen Servern gehostet - und waren die Grundlage für die Ermittlungen gegen das Ehepaar. Zuvor hatte der SWR über das Urteil berichtet.

© dpa-infocom, dpa:221202-99-758024/3

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