Oktoberfest:Wiesn: Artgerechte Tierhaltung geht anders

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Josef Schmid soll eigentlich ökologische Kriterien für die Zulassung zum Oktoberfest festlegen. Doch sein Beschlussvorschlag ist eine glatte Themaverfehlung.

Kommentar von Franz Kotteder

Beinahe eineinhalb Jahre ist es her, da wollte der Zweite Bürgermeister Josef Schmid (CSU) dem Stadtrat im Wirtschaftsausschuss einen Beschluss vorlegen, der ökologische Kriterien für die Zulassung zur Wiesn festlegen sollte. Das Aktionsbündnis "Artgerechte Tierhaltung" protestierte rechtzeitig dagegen, die SZ schrieb damals, das Papier sei "ein Dokument des Unwillens, sich irgendwie wirkungsvoll für Tierwohl einzusetzen", und Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD), Vorsitzender des Aussschusses für Arbeit und Wirtschaft, nahm den Beschluss zur Überarbeitung von der Tagesordnung.

Nun steht er dort wieder, nachdem er eineinhalb Jahre lang zwischen Schmids Wirtschaftsreferat und dem Umweltreferat hin- und hergeschoben worden war. Am kommenden Dienstag sind lange Diskussionen nicht zu erwarten, weil die Stadträte mittags auf der Wiesn im Weinzelt eingeladen sind, und da will man ja pünktlich sein.

Schmids neues Papier ist nun ein Dokument des fortgesetzten Unwillens, sich für das Tierwohl einzusetzen. Schlimmer noch: eine glatte Themaverfehlung, in einzelnen Punkten sogar schlechter als das alte. Es soll künftig sogar Punkte für konventionelle Qualitätssiegel geben, die gerade mal regionale Erzeugung feststellen - ein sehr dehnbarer Begriff, der noch keinen einzigen Lebensmittelskandal verhindert hat, geschweige denn etwas aussagt über die Haltungsformen der Tiere.

Damit liegt Schmid exakt auf der Linie der Stadtrats-CSU - und meilenweit hinter dem Erkenntnisstand des bayerischen Landwirtschaftsministers Helmut Brunner (CSU), der selbst ein weithin gelobtes Bio-Siegel vorgelegt hat. Immerhin kommt das Wirtschaftsreferat nicht darum herum, diesem Biosiegel doppelte Punkte zuzugestehen. Ansonsten bleibt sein Vorschlag - wie schon im vergangenen Jahr - bei harmlosen Appellen und Absichtserklärungen stehen. Wer nach eineinhalb Jahren zu keinem anderen Ergebnis kommt als diesem, muss sich zumindest Arbeitsverweigerung vorhalten lassen.

© SZ vom 13.09.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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