EU-Entscheidung:Das "Oktoberfest" ist nun in wesentlichen Teilen geschützt

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Seit vier Jahren bemüht sich München, das Markenrecht für die Wiesn zu bekommen. Jetzt erringt die Stadt einen Teilerfolg beim europäischen Amt für geistiges Eigentum.

Von Franz Kotteder

Die Stadt ist einen entscheidenden Schritt vorangekommen, sich den Begriff "Oktoberfest" als Marke schützen zu lassen. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, das für die Registrierung von Wortmarken zuständig ist, bereits Ende August der Stadt den Markenschutz für zahlreiche wichtige Kategorien zugebilligt. Er gilt damit jetzt unter anderem auch für eine ganze Reihe von lizenzfähigen Souvenir-Objekten wie Gläser, Spielzeug oder Kleidungsstücke. Bis vor Kurzem hatte das Amt diesen Schutz noch abgelehnt, weil die Marke "Oktoberfest" zu allgemein sei. Dem Einspruch der Anwaltskanzlei, die von der Stadt mit der Eintragung des Markenrechts beauftragt worden war, hat die Europabehörde aber nun in wesentlichen Teilen stattgegeben.

Der damalige Zweite Bürgermeister und Wirtschaftsreferent Josef Schmid (CSU) hatte 2016 die Anmeldung des Begriffs "Oktoberfest" als Wortmarke bei der EU betrieben. Damit sollte es der Stadt ermöglicht werden, gegen den Missbrauch ihres Volksfests und dessen kommerzielle Verwertung durch andere vorzugehen. Gleichzeitig wollte man sich die Chance offenhalten, Lizenzgebühren für die Nutzung des Begriffs verlangen zu können.

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Bislang hatte das Europäische Amt für geistiges Eigentum das jedoch weitgehend abgelehnt, weil der Begriff "Oktoberfest" seiner Ansicht nach zu allgemein war. Nun kommt es der Stadt in vielen Bereichen aber entgegen. Zwar soll es weiterhin nicht möglich sein, Oktoberfeste in anderen Städten - es gibt weit mehr als 2000 - zu verbieten. Auch einen Markenschutz für Bier, andere Getränke und Lebensmittel lehnt das Amt ab. Dafür genehmigte es den Schutz für vielerlei Accessoires und Dekoartikel von Textilwaren bis zur Seife und eine Reihe von Dienstleistungen.

Wirtschaftsreferent Clemens Baumgärtner (CSU) bewertet die Entscheidung in einer ersten Stellungnahme als "sehr erfreulich und zielführend". Sie ermögliche es der Stadt, "das kulturelle Erbe des Oktoberfests weitest möglich zu schützen, insbesondere vor Trittbrettfahrern. Soweit die Entscheidung noch Bereiche offen lässt, wird die Stadt ihre Anstrengungen weiter intensiv vorantreiben." Dafür biete die Entscheidung ein gutes Fundament, so Baumgärtner, der jetzt den Stadtrat informieren will: "Praktische Konsequenzen werden erst beraten, wenn die Marke letztlich eingetragen ist."

© SZ vom 08.10.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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