Österreich:Lange Haftstrafen im "Fall Leonie"

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Mit Kerzen und Blumen wurde am Fundort der getöteten 13-jährigen Leonie gedacht. (Foto: Herbert Neubauer/dpa)

In Wien flößten drei Männer einer 13-Jährigen Drogen ein. Dann vergewaltigten sie das Mädchen und überließen es sich selbst. Vor Gericht zeigten die Täter zunächst keine Reue. Nun ist das Urteil gefallen.

Von Cathrin Kahlweit, Wien

Die Geschworenen am Wiener Straflandesgericht berieten sich am Freitag stundenlang, dabei war die Faktenlage weitgehend klar. Drei junge Männer afghanischer Herkunft, einer davon zur Tatzeit bereits erwachsen, zwei noch Jugendliche, hatten im Juni 2021 einer 13-Jährigen Drogen verkauft, sie dann in der Wohnung eines der Täter nacheinander vergewaltigt und das mutmaßlich bereits tote Opfer später auf der Straße abgelegt. Sechs Ecstasy-Tabletten wurden dem Teenager eingeflößt; das Mädchen starb, wie die Obduktion ergab, letztlich an einer tödlichen Überdosis.

Die beiden Dealer hätten wissen müssen, dass eine solche Dosis tödlich sein kann

Der "Fall Leonie", benannt nach der toten jungen Frau aus Niederösterreich, hatte weit über Wien hinaus Aufsehen erregt - weil die Täter Migranten waren, weil zwei von ihnen gewohnheitsmäßig mit Drogen dealten, weil sie das junge Mädchen missbraucht - und nicht gerettet hatten. Am Freitagabend fiel schließlich das Urteil. Dass die Beratungen des Gerichts sich hingezogen hatten, dürfte zum Schluss an einer zentralen Rechtsfrage gelegen haben: War die Tat eine Vergewaltigung mit Todesfolge - oder Mord? Hatten die Täter den Tod des Teenagers billigend in Kauf genommen, weil sie doch wissen mussten, dass sie der Dreizehnjährigen eine Überdosis eingeflößt hatten? Auf die Haftstrafen hatte diese Abwägung zwar keinen maßgeblichen Einfluss; der Anwalt der Familie stellte jedoch fest, hier gehe es um eine Grundsatzfrage: Die beiden Dealer hätten wissen müssen, dass eine solche Dosis Drogen tödlich sein könne.

Das Urteil war dann eindeutig: Für den Hauptangeklagten lautete es auf vorsätzlichen Mord. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten wurden wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung verurteilt, das Strafmaß dafür liegt bei 20 Jahren. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die drei jungen Männer, Zubaidullah R., 24, Ibraulhaq A., 19, und Ali H., 20, hatten sich in den Vernehmungen gegenseitig der Tat beschuldigt; in ihrem eigenen Fall sei der Sex aber jeweils "einvernehmlich" gewesen. Einer der drei Angeklagten sagte aus, Leonie habe ihn mit Tränen in den Augen angesehen, während ein Mittäter sie missbraucht habe, doch er habe sich nicht zuständig gefühlt für ihre Rettung. Schließlich sei sie nicht "seine Freundin" gewesen.

Laut Anklage hatte ihr damaliger Freund, der zugleich der Mieter der Wohnung war, in der das Mädchen unter Drogen gesetzt wurde, sie zuerst bedrängt. Danach hätten die drei Männer ihr sechs Ecstasy-Tabletten in einen Drink gemischt. Der folgende Missbrauch der mittlerweile Wehrlosen wurde auch durch Videos belegt, die im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt wurden. Um die Tat zu verschleiern, so die Staatsanwaltschaft, hätten die drei jungen Afghanen Leonie W. schließlich aus der Wohnung ins Freie getragen, an einen Baum gelehnt und den Notarzt gerufen. Zu diesem Zeitpunkt sei sie jedoch bereits tot gewesen.

Einer der Täter floh nach dem Tod von Leonie nach London

Zubaidullah R., Ibraulhaq A. und Ali H. sollen an den sechs vorangegangenen Verhandlungstagen keinerlei Reue gezeigt haben. Vor dem Urteil am Freitag entschuldigten sich die drei Männer dann bei der Familie, wenngleich auch dabei wieder gegenseitige Beschuldigungen im Vordergrund standen: "Hätte ich gewusst, dass ich falsche Freunde habe, hätte ich sie nie dort hingebracht", sagte einer der drei. Ein anderer Täter war nach dem Tod von Leonie nach London geflohen, dort aber gefasst und ausgeliefert worden. Er sei, sagte er am letzten Verhandlungstag, zum Drogenhandel "gezwungen" gewesen, um Geld zu verdienen.

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Der letzte Verhandlungstag war auch deshalb besonders emotional gewesen, weil die Eltern der Ermordeten an ihre Tochter erinnerten und ihren Schmerz schilderten. Leonies Vater hatte Anwalt Johannes Öhlböck Fotos und einen Brief zum Verlesen gegeben. Es bleibe eine "unendliche Trauer, die wohl nie zu Ende gehen wird", hieß es darin.

Die Opferanwälte nutzten ihre Plädoyers auch, um auf die hohe Zahl der Femizide in Österreich zu verweisen, 63 allein im Jahr 2021. "Die Tötung von Leonie am 26.6.2021 erfasst die Statistik nicht. Leonie war noch keine Frau. Sie war 13 Jahre alt: ein Kind, eine Schwester, eine Schulkollegin in der Neuen Mittelschule in Tulln. Heuer hätte Leonie ihren 15. Geburtstag gefeiert", so Öhlböck.

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